Brandschutzmanschette 125
Manschettengröße in mm: 125
Innen-Ø in mm: 129
Außen-Ø in mm: 172
Bauhöhe Ø in mm: 40,0
Laschenanzahl in Stück: 4
inkl. zugelassenen Metall Vielzweckdübeln und Schrauben
ROKU System AWM II
für die Abschottung von Getränkepythons Feuerwiderstandsklasse F90
Bauaufsichtliche Zulassung Z-19.17-1194 für genaue Angaben!
Die Brandschutzmanschette vom Typ AWM II darf in Massivwände, Massivdecken und leichte Trennwände gemäß aufgeführter Tabelle eingebaut werden.
Leichte Trennwände müssen eine beidseitige Beplankung aus je 2 mindestens 12,5 mm dicken, nichtbrennbaren Gipskarton Feuerschutzplatten nach DIN 18180 haben.
Wahlweise darf die Rohrabschottung auch in leichte Trennwände in Ständerbauart mit Stahlunterkonstruktion und ein- bzw zweilagiger beidseitiger Beplankung aus nichtbrennbaren Bauplatten eingebaut werden, wenn diese Wände den Bestimmungen von DIN 4102-4 für Wände der Feuerwiderstandsklasse F90 entsprechen und die Feuerwiderstandsklasse F90 durch ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis nachgewiesen ist.
Grundsätze für den Einbau:
Der Python darf in Wand / Decke durch ein Hülsrohr geführt werden. Dieses ist passend zum Python zu wählen. Das Hülsrohr ist Wand- / Deckenbündig abzuschneiden. Alle Restöffnungen um das Hülsrohr z.B. mit Mörtel oder Gips schließen.
Es darf ein Getränkepython mit max. 108 mm Außendurchmesser verwendet werden. Die
Isolierdicke darf max. 32 mm aufweisen.
Wahlweise darf ebenso ein max. 14 mm dickes Elektrokabel mit durch die Manschette geführt werden. Die Manschette muss beidseitig der Wand und unterseitig bei Decken montiert werden.
Es ist immer die kleinste zum jeweiligen Getränkepython-Außendurchmesser bzw. Rohrdurchmesser passende Manschette zu wählen.
Der Restspalt zwischen Isolierung und der Brandschutzeinlage der Manschette darf max. 12 mm betragen.
Die Manschette wird mittels des Steckmechanismus geöffnet und um das jeweilige Rohr gelegt. Anschließende wieder verschlossen und mittels zugelassenen oder Brandschutz nachgewiesenen Dübeln an der Wand oder Decke befestigt werden.
Nebeneinanderliegende Brandschutzmanschetten dürfen in einer Reihe mit Nullabstand verlegt werden